Online-Schulung Luftsicherheitsbeauftragte
Kapitel 11.2.5

in 4 Tagen zum Sicherheitsbeauftragten für 899 € netto
komplett online – kein Unterricht vor Ort – zeitlich flexibel

✅ Anerkannt vom LBA
✅ Zulassung von einer deutschen Luftsicherheitsbehörde
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Was erwartet Sie in dieser Schulung?

Diese spezielle Schulung, die allgemein als „Schulung 11.2.5, Sicherheitsbeauftragte, Luftsicherheitsbeauftragte, 35h Schulung“ bekannt ist, basiert auf der DVO (EU) 2015/1998, Kapitel 11.2.2 in Verbindung mit Kapitel 11.2.5. Sie wird vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannt und richtet sich an Personen, die auf nationaler oder lokaler Ebene für die Einhaltung der vorgeschriebenen Sicherheitsvorschriften verantwortlich sind (Sicherheitsbeauftragter).

Inhaltlich wird die Schulung komplett online vermittelt und am Ende muss ein Test absolviert werden.

Dauer
insgesamt ca. 40 Unterrichtseinheiten Kursinhalte
Unterricht
Reine Online-Schulung, kein Unterricht vor Ort, kein Videounterricht.
Sie entscheiden, wann und wo Sie lernen und in welchem Tempo. Diese Flexibilität ist ein großer Vorteil und ermöglicht es Ihnen, Ihre Zeit optimal zu nutzen.
Voraussetzung Positive Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 LuftSiG und Schulungsanspruch* haben
Abschluss Digitale Schulungsbescheinigung wird sofort nach Abschluss versendet
Gültigkeit Gültig für 5 Jahre, Anerkannt vom Luftfahrbundesamt (LBA), Zulassung von einer deutschen Luftsicherheitsbehörde
Preis 899 € netto

* Einen Schulungsanspruch haben Unternehmen, die bereits über eine behördliche Zulassung verfügen, diese beantragt oder die Aufforderung zur Schulung bekommen haben.

Warum braucht Ihr Unternehmen einen Sicherheitsbeauftragten?

Ihr Unternehmen ist ein Teil der sogenannten sicheren Lieferkette. Das bedeutet, Sie arbeiten bei einem der folgenden Unternehmen:

  • Bekannter Versender,
  • Transporteur (damit ist der Fuhrunternehmer gemeint),
  • Reglementierter Beauftragter oder
  • Luftfahrtunternehmen.

Grundsätzlich muss jede Luftfracht, die an Board eines Flugzeuges verladen werden soll, sicher sein. Das geschieht i.d.R. durch eine Kontrolle, das ist z.B. Röntgen. Vorher ist sie also als unsicher zu bezeichnen.

Röntgen kostet Zeit und Geld. Aus diesem Grund wurde in der DVO (EU) 2015/1998 Kapitel 6.1.1 (das ist die EU-Verordnung, die uns die Vorgaben gibt) eine Ausnahme genannt:

Wenn die Sendungen also z.B. von einem bekannten Versender verladen werden, so sind diese sicher, ohne das am Flughafen noch geröngt werden muss. Der bekannte Versender und der reglementierte Beauftragte führen sogenannte Sicherheitskontrollen durch.

 


 

Haben Sie Post vom Luftfahrt-Bundesamt erhalten?

Einige Unternehmen haben in den vergangenen Monaten vom LBA (Luftfahrt-Bundesamt) eine Mitteilung erhalten, dass Sie Ihre Arbeit in der sicheren Lieferkette nicht mehr weiter ausüben dürfen, da sie keinen eigenen Sicherheitsbeauftragten vorweisen oder aber die geforderte Fortbildung „Modul Sicherheitskultur“ nicht nachweisen können.

Trifft das auf Sie zu, sollten Sie keine Zeit verlieren!

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