|
Für den erfolgreichen Betrieb einer Spedition mit eigenem Fuhrpark ist die Eindeckung einer Verkehrshaftungsversicherung unerlässlich. Wir weisen deutlich darauf hin, dass wir unsere Verkehrshaftungsversicherung eingedeckt haben und die Prämien fristgerecht abführen.
Unabdingbar ist auch die sog. EU-Lizenz, die frühere Genehmigungen nach GüKG, usw. ersetzt. Die EU-Lizenz berechtigt den Inhaber zu folgenden Beförderungsarten:
- Grenzüberschreitende Beförderungen innerhalb der EU
- Grenzüberschreitende Beförderungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes
- Grenzüberschreitende Beförderungen in die Schweiz
- Seit dem 01.07.1998 auch für Kabotagetransporte innerhalb jedes EU- und EWR-Staates
- Seit dem 01.07.1998 auch für Transporte innerhalb Deutschlands
Downloads:
|